Geschäftsleitungsschulung nach § 38 BSIG
Informationssicherheit ist Führungsaufgabe
Geschäftsleitungsschulung nach § 38 BSIG
Geschäftsleitungen tragen Verantwortung für die Steuerung von Informationssicherheitsrisiken. Dafür müssen sie Risiken erkennen und bewerten, Risikomanagementmaßnahmen verstehen und deren Auswirkungen auf das Unternehmen beurteilen können.
Die Schulung erfüllt die Anforderungen der BSI-Handreichung zu § 38 Abs. 3 BSIG und verbindet die dort geforderte Wissensvermittlung mit den organisatorischen Rahmenbedingungen Ihrer Einrichtung.
Keine Standardschulung
Die BSI-Handreichung empfiehlt, bei Geschäftsleitungsschulungen die individuellen Gegebenheiten der jeweiligen Einrichtung zu berücksichtigen.
Deshalb bereite ich jede Schulung auf Grundlage eines Vorgesprächs mit der Geschäftsleitung, dem Informationssicherheitsbeauftragten oder anderen verantwortlichen Personen vor.
Die Inhalte werden unter Berücksichtigung der organisatorischen Rahmenbedingungen Ihrer Organisation vorbereitet.
Für Geschäftsleitungen und weitere Entscheidungsträger
Die Schulung richtet sich an Mitglieder der Geschäftsleitung.
Darüber hinaus können auch Personen teilnehmen, die die Geschäftsleitung unterstützen oder über Entscheidungsvollmachten verfügen. Dies fördert ein gemeinsames Verständnis von Informationssicherheitsrisiken, Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb der Organisation.
Die Anzahl der Teilnehmenden wird individuell abgestimmt.
Informationssicherheit als Führungsaufgabe
Geschäftsleitungen müssen keine Expertinnen und Experten für Informationssicherheit werden.
Sie müssen verstehen,
- welche Informationssicherheitsrisiken für das Unternehmen relevant sind,
- welche Informationen sie für fundierte Entscheidungen benötigen,
- welche Fragen sie stellen sollten,
- wie Informationssicherheit wirksam gesteuert und überwacht werden kann.
Genau darauf liegt der Schwerpunkt dieser Schulung.
Erfahrung aus Audit, Beratung und Weiterbildung
Als Auditorin der TÜV NORD CERT auditiere ich Informationssicherheitsmanagementsysteme in Unternehmen unterschiedlicher Branchen. Als Referierende der TÜV NORD Akademie vermittle ich Wissen zu Informationssicherheit, Managementsystemen und Auditpraxis.
Dadurch verbinde ich die Perspektiven von Audit, Weiterbildung und Unternehmenspraxis und vermittle die Anforderungen des § 38 BSIG verständlich, praxisnah und aus Sicht der Geschäftsleitung.
Durchführung
- Individuelle Vorbereitung auf Grundlage eines Vorgesprächs
- 4-stündige Geschäftsleitungsschulung
- Inhouse oder remote
- Dokumentation der Schulungsinhalte
- Teilnahmebescheinigungen
Haben Sie Interesse an einer individuellen Geschäftsleitungsschulung nach § 38 BSIG?
Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.
Ich freue mich auf Ihre Nachricht.